I. Allgemeines
Die Website DIE-SPIELBANK.de wird betrieben durch die Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG, Deutschland („SSG“ oder „Gesellschaft“).
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die Geschäftsbedingungen für das Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft und jedem Spielteilnehmer, der sich auf der Webseite DIE-SPIELBANK.de registriert. Jeder Spielteilnehmer ist verpflichtet, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Registrierung zu bestätigen und für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zu akzeptieren. Der Spielteilnehmer erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens mit seiner Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen (Abgabe seines Spielangebotes) verbindlich an.
Die SSG behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Jede Änderung wird vor Inkrafttreten mitgeteilt und bedarf einer erneuten Zustimmung. Die weitere Nutzung der Dienstleistungen nach Mitteilung der Änderung gilt als Zustimmung zu den geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht lediglich einzelne Details, sondern Hauptleistungen geändert werden. Sollte nach diesen Änderungen eine weitere Geschäftsbeziehung nicht erwünscht sein, so kann das Spielkonto geschlossen und ein verbleibendes Guthaben ausgezahlt werden.
Die gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter DIE-SPIELBANK.de einsehbar, ausdruckbar und als pdf-Datei abruf- und speicherbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und Ergänzungen. Die Gesellschaft behält sich andere Formen der Bekanntgabe vor.
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Angaben auf Druckerzeugnissen, den Webseiten der Gesellschaft oder den Social-Media-Kanälen der Gesellschaft, die auf nicht mehr geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen, sind ungültig. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen werblichen Aussagen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
II. Spielgeheimnis
Die Gesellschaft wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden.
Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt. Insbesondere wird die Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen auf sogenannte Online-Legitimations-Verfahren Dritter zurückgreifen und diesen die bei der Registrierung angegebenen und ggf. nachträglich geänderten Informationen und Daten zur Verifizierung übermitteln.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Spielsuchtfrüherkennung und zur Erkennung und Verhinderung von Betrugs- und Geldwäschehandlungen ist die Gesellschaft verpflichtet, die auf dem Spielkonto zu erfassenden Daten auszuwerten. Insbesondere ist die Gesellschaft danach berechtigt, Transaktionen zu überprüfen und Aktivitäten zu beobachten. Die Gesellschaft setzt hierzu auch ein auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhendes, auf Algorithmen basierendes System zur Früherkennung von glückspielsuchtgefährdeten Spielern und von Glückspielsucht ein.
III. Registrierung / Spielkonto
Die Inanspruchnahme der Leistungen der SSG auf der Webseite DIE-SPIELBANK.de setzt die Eröffnung eines Spielkontos voraus.
Ein Spielkonto kann nur von natürlichen Personen eröffnet werden, die mindestens 18 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen sowie die Datenschutzbestimmungen der Webseite akzeptieren. Der Ausschluss Minderjähriger erfolgt durch Identifizierung und Authentifizierung (Absatz 11 und 12).
Es besteht kein Rechtsanspruch gegen die Gesellschaft auf Eröffnung eines Spielkontos.
Bei der Registrierung sind von dem Spielteilnehmer folgende Angaben zu machen: Name, Vorname, Geburtsname, Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Der Spielteilnehmer verpflichtet sich, diese Informationen zu aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben. Im Rahmen des elektronischen Registrierungsverfahrens überprüft die Gesellschaft die Identitäts-, Alters- und Adressangaben und die Angaben zum Konto des Spielteilnehmers nach dem auf den Webseiten der Gesellschaft festgelegten Verfahren.
Während des Registrierungsprozesses gibt der Spielteilnehmer eine E-Mail-Adresse an und wählt ein Passwort. Das Passwort ist jederzeit änderbar. Der Spielteilnehmer ist verpflichtet, seine E-Mail-Adresse sowie das Passwort geheim zu halten. Die Gewährung des Zugangs für das Spielkonto durch den Spielteilnehmer an Dritte ist unzulässig. Ebenso ist eine Übertragung des Spielkontos auf Dritte nicht möglich.
Der Spielteilnehmer kann sein Spielkonto nutzen, wenn die Gesellschaft ihn authentifiziert hat. Authentifizierung ist das Verfahren, mit dessen Hilfe die Gesellschaft die Identität des Spielteilnehmers überprüfen kann. Die Authentifizierung erfolgt durch die Nutzung der bei der Registrierung hierfür angegebenen E-Mail und des von dem Spielteilnehmer gewählten Passwortes sowie zusätzlich durch die Eingabe eines per SMS an den Spielteilnehmer gesendeten Codes (Zwei-Faktor-Authentifizierung).
Die Spielteilnahme ist erst nach Abschluss der Registrierung und Identifizierung sowie nach dem auf den Webseiten der Gesellschaft festgelegten Verfahren möglich. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, dem Spielteilnehmer im Zuge der Registrierung und bis zum erfolgreichen Abschluss der Verifizierung seiner Daten ein vorläufiges Spielkonto anzubieten. Das vorläufige Spielkonto berechtigt, innerhalb eines Zeitraums von maximal 72 Stunden nach Registrierung Einzahlungen bis maximal 100,00 EUR auf das Spielkonto zu tätigen und mit diesem Guthaben an den von der Gesellschaft angebotenen Spielen teilzunehmen. Bis zum erfolgreichen Abschluss der Verifizierung der Daten sind Auszahlungen an den Spielteilnehmer ausgeschlossen.
Zusätzlich bestätigt der Spielteilnehmer Folgendes:
Nicht im Interesse eines Dritten zu handeln;
Keine Gelder aus krimineller Aktivität bzw. kriminellen Aktivitäten zu nutzen;
Keine Bankkonten, Kreditkarten oder sonstiger Zahlungsmittel Fremder zu nutzen.
Jeder Spielteilnehmer darf sich daher für das Online-Spiel der Gesellschaft nur einmal registrieren.
Alle Spielkonten werden in der Währung Euro eröffnet und geführt.
Jegliche Einsätze, die mithilfe der validen Kombination von E-Mail-Adresse und Passwort getätigt worden sind, werden als gültige Einsätze akzeptiert.
Die Identität des Spielteilnehmers ist durch Nutzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung bei der Anmeldung zudem mindestens einmal im Jahr nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis ist eine Spielteilnahme nicht möglich. Unabhängig davon ist die Gesellschaft berechtigt, von dem registrierten Spielteilnehmer zu jeder Zeit eine Bestätigung seiner Identität zu fordern. Wenn es notwendig ist, können hierzu personenbezogene Daten angefordert werden. Beispiele sind: Beglaubigte Ausweiskopie, Bild eines Ausweises, Bank-Abrechnungen, Bild einer Kreditkarte oder Haushaltsabrechnungen. Ferner hat die Gesellschaft das Recht, sich zur Verifizierung der während der Registrierung gemachten Angaben und zur Identifizierung des registrierten Spielteilnehmers Dritter zu bedienen und auch automatisierte Abfragen geeigneter Datenbanken Dritter zu nutzen. Für den Fall, dass der registrierte Spielteilnehmer dem Verlangen der Gesellschaft zur Vorlage von Unterlagen wie oben beschrieben nicht innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen ab Erstregistrierung nachkommt oder sich seine Angaben innerhalb dieses Zeitraumes nicht überprüfen lassen, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Eröffnung eines Spielkontos abzulehnen oder ein bereits eröffnetes Spielkonto wieder zu schließen. Die gilt entsprechend für Datenänderungen bereits registrierter Spielteilnehmer.
Das Spielkonto kann für die Spielteilnahme nur bis zu den vom Spielteilnehmer festgelegten Limits (vgl. VIII.) und nur nach Maßgabe der auf den Webseiten der Gesellschaft festgelegten Verfahren verwendet werden.
Die Gesellschaft behält das Recht vor, das Spielerkonto eines Spielteilnehmers mit sofortiger Wirkung zu sperren ihn von jeder weiteren Nutzung des Angebots auf der Webseite DIE-SPIELBANK.de auszuschließen oder das Spielerkonto durch Kündigung des Vertrags zwischen dem Spielteilnehmer und der Gesellschaft zu schließen, wenn der Spielteilnehmer gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, ihm ein manipulatives oder ein für die Gesellschaft unzumutbares Verhalten vorgeworfen werden kann. Letzteres liegt insbesondere aber nicht ausschließlich vor, wenn seine Kommunikation mit der Gesellschaft beleidigend, verleumderisch, diffamierend oder hasserfüllt ist. Für einen Ausschluss von der Spielteilnahme ist bis zur abschließenden Aufklärung der Verdacht ausreichend.
IV. Einzahlungen
Die Gesellschaft unterhält für jeden Spielteilnehmer ein Spielkonto.
Das Spielkonto kann grundsätzlich mittels der auf den Webseiten der Gesellschaft bereit gestellten Bezahlarten gemäß den dort jeweils dafür festgelegten Verfahren durch Einzahlungen aufgeladen werden, sofern festgelegte Limits nicht überschritten werden, die Nutzung bestimmter Bezahlarten nicht beschränkt ist und auch alle sonstigen auf den Webseiten der Gesellschaft veröffentlichten Anforderungen an die Nutzung der jeweiligen Bezahlart erfüllt sind. Die Gesellschaft behält sich vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung weitere Zahlungsmöglichkeiten hinzuzufügen oder bestehende einzuschränken oder einzustellen.
Ein- und Auszahlungen auf das Spielkonto können nur über Zahlungskonten entsprechend § 1 Abs. 17 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die auf den Namen des Inhabers des Spielkontos lauten, vorgenommen werden. Ein- oder Auszahlungen über anonyme Zahlungsmittel sind nicht bzw. nur beschränkt möglich.
Für das Aufladen des Spielkontos kann für die jeweilige Bezahlart ein Mindestbetrag und/oder Höchstbetrag festgelegt werden, der auf den Webseiten der Gesellschaft veröffentlicht wird.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Zahlung mittels bestimmter Bezahlarten zum Aufladen des Spielkontos erst nach erfolgreicher Prüfung durch einen Zahlungsdienstleister und/ oder der die Zahlkarte ausgebenden Gesellschaft zuzulassen und die Bezahlarten nach Art, Höhe oder Anzahl auf den Webseiten der Gesellschaft oder für den Spielteilnehmer zu beschränken.
Bei Nutzung der Bezahlart Überweisung wird der Spielteilnehmer über den Zahlungseingang bei der Gesellschaft und die Gutschrift (Zubuchung) auf dem Spielkonto auf elektronischem Wege informiert; bei der Nutzung anderer Bezahlarten erfolgen Informationen nach Maßgabe der auf den Webseiten der Gesellschaft festgelegten Verfahren.
Bei einem Gutschein erfolgt die Einlösung des Gutscheins einschließlich der Gutschrift (Zubuchung) und der Verrechnung (Abbuchung) auf dem Spielkonto des Spielteilnehmers nach dem auf den Webseiten der Gesellschaft festgelegten Verfahren.
War je nach Bezahlart der Bezahlvorgang erfolgreich, wird der Betrag ausschließlich und sofort dem Spielkonto des Spielteilnehmers gutgeschrieben (Zubuchung). Die Zuordnung zum Spielteilnehmer erfolgt durch die von der Gesellschaft vergebene Kundennummer. Die Spielteilnahme ist dann grundsätzlich sofort möglich, wenn die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und die auf den Webseiten der Gesellschaft näher beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gemäß § 6c Abs. 1 GlüStV besteht ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit (LUGAS-Limit). Daher werden Sie bei der Registrierung Ihres Spielerkontos bei DIE SPIELBANK aufgefordert ein neues individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen – also den Höchstbetrag, den Sie jeden Kalendermonat auf Ihre Spielerkonten bei Online-Glücksspielanbietern einzahlen können – oder anzugeben, dass Sie bereits ein solches Limit festgelegt haben und dieses unverändert von uns übernommen werden soll. Dieses individuelle, anbieterübergreifende monatliche Einzahlungslimit darf grundsätzlich EUR 1000,00 pro Monat nicht überschreiten.
Bei der DIE-SPIELBANK.de können Sie ein höheres Limit als 1000,00 EUR nach folgenden von der Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) genehmigten Vorgaben eingeben:Bis 10.000,00 EUR (Erhöhungsstufe 1)
Der Spielteilnehmer hat seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in geeigneter und nachprüfbarer Weise bei Festlegung des erhöhten Einzahlungslimits und anschließend mindestens jährlich nachzuweisen (z. B. durch Vorlage von Einkommensnachweisen bzw. Nachweisen anderer Einkommensquellen).
Der Spielteilnehmer erteilt mit Festlegung eines über 1.000 EUR betragenden monatlichen Einzahlungslimits oder mit der Einzahlung eines Betrags von monatlich insgesamt mehr als 1.000 EUR seine datenschutzrechtliche Einwilligung zur Verarbeitung seiner anbieterbezogenen Kennung, zum Monitoring seines Spielverhaltens (darunter beispielsweise Anzahl fehlgeschlagener Einzahlungen, Auszahlungen, Art und Anzahl der registrierten Zahlungsmittel, Spielaktivitäten, etc.) und den damit verbundenen Einblick der zuständigen Behörde (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder) in die Eintragungen des Spielteilnehmers in den Zentraldateien.
Weist das Monitoring hinsichtlich des Spielerverhaltens und etwaiger auffälliger Verhaltensmuster, auf eine Spielsuchtgefährdung oder eine Spielsucht des Spielteilnehmers hin, ist die Gesellschaft verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Spielsucht zu ergreifen und diese der zuständigen Behörde (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder) zu melden, damit diese über die bereits ergriffenen Maßnahmen und ggf. weitere zu ergreifende Maßnahmen entscheiden kann.
Die Gesellschaft speichert die Höhe des festgelegten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits und das Datum der Festlegung des Limits. Daneben werden die Höhe und das Datum der getätigten Einzahlungen sowie der sich daraus ergebende Gesamtbetrag der getätigten Einzahlungen im laufenden Monat erfasst.
Die Festlegung eines über 1.000 EUR liegenden monatlichen Einzahlungslimits kann durch die Gesellschaft abgelehnt werden, wenn für den Spielteilnehmer in den letzten 24 Monaten vor der beabsichtigten Eintragung des erhöhten Limits eine Fremd- oder Selbstsperre vorlag oder der Spielteilnehmer in den letzten 12 Monaten mehr als zweimal die 24-Stundensperre (Panikbutton) aktiviert hat.
Über 10.000,00 EUR bis 30.000,00 EUR (Erhöhungsstufe 2)
Das Setzen eines monatlichen Einzahlungslimits von mehr als 10.000,00 EUR bis zu 30.000,00 EUR ist nur für Spielteilnehmer zulässig, die die unter 3. a. aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und mindestens 21 Jahre alt sind. Zudem ist eine Festlegung eines monatlichen Einzahlungslimits über 10.000 EUR nur für 1% der bei der Gesellschaft aktiven Spieler zulässig. Maßgeblich ist die durchschnittliche Anzahl der aktiven Spieler der Erlaubnisinhaberin in den jeweils vergangenen drei Monaten. Ist diese Grenze erreicht, wird die Festlegung eines über 10.000 EUR liegenden monatlichen Einzahlungslimits für alle anderen Spielteilnehmer abgelehnt, auch wenn sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.
Die Gesellschaft kann an die Festlegung eines über 1.000 EUR liegenden monatlichen Einzahlungslimits und der Einzahlung von Beträgen über 1.000 EUR monatlich weitere Voraussetzungen stellen, die auf den Webseiten der Gesellschaft veröffentlicht werden.
Jede Kontobewegung wird protokolliert. Durch Aufruf des Spielkontos kann sich der Spielteilnehmer über die Höhe des Guthabens sowie über die zurückliegenden Kontobewegungen (Zu- und Abbuchungen), die nicht bereits archiviert sind, informieren.
Die Gesellschaft verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten Gelder und die anfallenden Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine Verzinsung der Gelder erfolgt nicht. Das Guthaben auf dem Spielkonto des Spielteilnehmers ist auf max. 2.500,00 EUR begrenzt.
Der Spielteilnehmer verzichtet auf sein Widerspruchs-/Widerrufsrecht für die von ihm veranlassten Zahlungen.
Im Zusammenhang mit der Nichtzahlung fälliger Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren anfallende Kosten gehen zu Lasten des Spielteilnehmers.
Die Gesellschaft ist berechtigt, für den Ausgleich fälliger Forderungen, insbesondere Stornogebühren, Gebühren für Rückbuchungen, Rücklastschriften und ähnliche Kosten wegen fehlerhafter Geldeinzahlung, sowie die weiteren vom Spielteilnehmer veranlassten Kosten das Spielkonto des Spielteilnehmers zu sperren (Kontosperre), die Auszahlung von Guthaben zurückzubehalten (Auszahlsperre) und vorgenannte Forderungen mit den Guthaben bzw. Gewinnen aufzurechnen. Bis zum Ausgleich der vorgenannten Forderungen kann der Spielteilnehmer von der weiteren Spielteilnahme ausgeschlossen werden.
V. Auszahlungen
Der Spielteilnehmer kann sich Guthaben auf seinem Spielkonto nach dem auf den Webseiten der Gesellschaft für die jeweilige Bezahlart festgelegten Verfahren auszahlen lassen, soweit keine Kontosperre oder Auszahlsperre vorliegt. Die Auszahlung setz voraus, dass die auf das Spielkonto eingezahlten Beträge mindestens einmal betraglich komplett zur Spielteilnahme eingesetzt wurden.
Eine Auszahlung erfolgt mit jeweils schuldbefreiender Wirkung für die Gesellschaft ausschließlich über vollständig identifizierte und dem Spielkonto des Spielteilnehmers zugeordnete Zahlungskonten und -methoden, die auf den Namen des Inhabers des Spielkontos lauten. Bis zu einer abschließenden Prüfung dieser Informationen ist die Gesellschaft berechtigt, die Auszahlung zurückzubehalten. Überweisungsgebühren und sonstige Gebühren des Kreditinstituts des Spielteilnehmers gehen zu Lasten des Spielteilnehmers.
Die Gesellschaft kann Auszahlungsanforderung über eine bestimmte Zahlungsmethode verweigern bzw. beschränken, soweit dies gesetzlich gefordert oder aufgrund von Vorgaben der beteiligten Zahlungsdienstleister erforderlich ist. Insbesondere ist die Gesellschaft berechtigt, Auszahlungen über bestimmte Zahlungsmethoden zu verweigern, wenn die Einzahlungsmethode keine Möglichkeit für eine Rücküberweisung aufweist sowie in Fällen begründeter Zweifel an der Identität des Spielteilnehmers. Die Gesellschaft kann die Auszahlung zudem zurückstellen, wenn zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften oder zur Überprüfung, ob gesetzliche und/oder regulatorische Vorgaben eingehalten wurden, erforderlich ist.
Die mit Gutschein aufgeladenen Guthaben sind nicht auszahlbar.
Bei der vorläufigen Spielteilnahme ist die Auszahlung aufgeladener Guthaben nicht möglich (Auszahlsperre).
Reklamationen betreffend Auszahlungen sind binnen 30 Tagen nach Anforderung der Auszahlung geltend zu machen.
VI. Schließung des Spielkontos
Initiiert der Spielteilnehmer bei der Gesellschaft die Schließung seines Spielkontos (Deregistrierung) oder erfolgt die Initiierung durch die Gesellschaft, wird eine Zugangssperre verfügt und die Schließung (Deregistrierung) nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen vollzogen.
Initiiert der Spielteilnehmer bei der Gesellschaft die Schließung seines Spielkontos (Deregistrierung), erfolgt diese unverzüglich, wenn alle Spiel- und Zahlungsaktivitäten vollständig abgewickelt sind.
Nach der Schließung (Deregistrierung) sind Ansprüche des Spielteilnehmers in Verbindung mit Spiel- und Zahlungsaktivitäten im Online-Spiel schriftlich, per Fax oder E-Mail unter Angabe seiner zuletzt bekannten Daten (Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse) bei der Zentrale der Gesellschaft geltend zu machen.
Der Spielteilnehmer wird über den Vollzug der Schließung seines Spielkontos (Deregistrierung) auf elektronischem Wege informiert.
Die Schließung (Deregistrierung) erfolgt nach Abwicklung aller Spiel- und Zahlungsaktivitäten und eventuelle Guthaben des Spielkontos werden grundsätzlich auf die vom Spielteilnehmer zuletzt angegebene und bei der Gesellschaft hinterlegte Bankverbindung erstattet.
Im Falle des Ablebens des Spielteilnehmers initiiert grundsätzlich die Gesellschaft die Schließung (Deregistrierung) des Spielkontos. Es erfolgt zunächst eine Zugangssperre, wenn der amtliche Nachweis in der Zentrale der Gesellschaft eingegangen ist.
VII. Spielteilnahme und Gewinne
Nur registrierte Spielteilnehmer mit einem Spielkonto können an den von der Gesellschaft angebotenen Spielen teilnehmen und Einsätze tätigen.
Die Spielteilnahme setzt ein ausreichendes Guthaben auf dem Spielkonto voraus.
Der Einsatz wird unter Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Regeln der Spieleinsätze und Gewinne akzeptiert.
Ein getätigter Einsatz ist gültig, sobald der Server den Einsatz erhält und verarbeitet.
Sollte ein Spiel durch eine Fehlfunktionalität eine abweichende Summe ausbezahlen, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, das Spielkonto-Guthaben dementsprechend anzupassen.
Die Spielhistorie kann zu jeder Zeit auf der Webseite eingesehen werden.
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Sollte die Gesellschaft entscheiden ein Spielkonto zu schließen, werden die bereits getätigten Spiele/Einsätze abgerechnet. Jegliche Ansprüche bis zur Schließung des Kontos werden ausgeglichen. Dies gilt nicht für Gewinne, die aus betrügerischen Aktivitäten stammen.
Ein Spiel, welches bereits begonnen hat bzw. für welches der Einsatz bereits getätigt worden ist, kann nicht rückgängig gemacht oder abgebrochen werden. Verlorene Einsätze können nicht rückerstattet werden.
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Mit Spielbeginn versichert der Spielteilnehmer, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Regeln des von ihm gewählten Spiels, insbesondere der Spieleinsätze und Gewinne auf der Webseite gelesen und verstanden zu haben.
Sobald das Resultat des Spiels feststeht, werden Gewinne unter Abzug der auf den Webseiten der Gesellschaft angegebenen Gebühren auf das Spielkonto ausbezahlt. Bei Verdacht auf Manipulation bzw. betrügerisches Spielen behält sich die Gesellschaft das Recht vor, jeden Gewinn zunächst treuhänderisch zu verwalten. Bei Verdachtsbestätigung wird der Gewinn für ungültig erklärt und Einsätze und Gewinne werden bis zur rechtswirksamen Klärung der Angelegenheit einbehalten.
Sollte die Gesellschaft feststellen, dass von einem Spielteilnehmer mehrere Einsätze von verschiedenen Spielkonten getätigt worden sind, wird ein entsprechender Gewinn für ungültig erklärt und Einsätze und Gewinne werden bis zur rechtswirksamen Klärung der Angelegenheit einbehalten. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, wenn nötig weitere Schritte einzuleiten.
Kommunikationsfehler können auftreten. Eine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Dienstleistungen wird nicht übernommen. Sollte ein Verbindungsabbruch nach einem Start einer Spielrunde stattfinden, wird das Spielergebnis trotzdem auf dem System berechnet und gespeichert. Sobald die Verbindung wieder besteht, wird das Guthaben dementsprechend angepasst angezeigt. Sollte ein Verbindungsabbruch während eines Spiels entstehen und sich das Spiel in einem Status befinden, in dem eine Aktion seitens des Spielteilnehmers erwartet wird, so wird das Spiel nach erfolgreichem Verbindungsaufbau an dieser Stelle wieder aufgenommen. Sollte ein Spieleinsatz bei Verbindungsabbruch noch nicht an das System übertragen worden sein, wird die Spielrunde nicht gestartet und das Guthaben nicht vom Spielkonto abgezogen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jede Form von Bonus- oder Freispiel-Angeboten jederzeit ohne Ankündigung zu beenden, Limitierungen an Spielen vorzunehmen oder Spieleinsätze zu begrenzen.
VIII. Limits
Der Spielteilnehmer kann sein Spielverhalten steuern, indem er individuelle Limits – Spieleinsatzlimit, Verlustlimit, Einzahllimit – setzt.
a. Ein Spieleinsatzlimit – Spielhöchsteinsatz inkl. Bearbeitungsgebühren für alle Spielarten – gilt täglich, wöchentlich oder monatlich, sofern der Spielteilnehmer ein entsprechendes Limit jeweils festgelegt hat.
b. Ein Verlustlimit – Spieleinsatz inkl. Bearbeitungsgebühren für alle Spielarten unter Berücksichtigung angefallener Gewinne – gilt täglich, wöchentlich oder monatlich, sofern der Spielteilnehmer ein entsprechendes Limit jeweils festgelegt hat.
c. Ein Einzahllimit – Einzahlbetrag für das Spielkonto des Spielteilnehmers – gilt täglich, wöchentlich oder monatlich, sofern der Spielteilnehmer ein entsprechendes Limit jeweils festgelegt hat und nicht bereits andere Limits nach lit. e die Einzahlung beschränken.
d. Für die zugelassenen Zahlungsarten können andere, niedrigere Limits gelten.
e. Einzahlung kann auch durch die Erreichung des von der Gesellschaft festgelegten maximalen Guthabenbetrages des Spielkontos limitiert werden.
f. Der Spielteilnehmer kann jederzeit für sich selbst ein Limit pro Tag, Woche und Monat festlegen und ändern. Dabei ist „Tag“ der jeweilige Kalendertag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, „Woche“ der Zeitraum bis zum Ablauf desjenigen Tages der betreffenden Woche, der durch seine Benennung dem Tag der Limitfestlegung entspricht, sowie „Monat“ der Zeitraum bis zum Ablauf desjenigen Tages des betreffenden Monats, der durch seine Benennung dem Tag der Limitfestlegung entspricht.
Im Falle einer Reduzierung des Limits wird dieses unmittelbar und sofort wirksam.
Im Falle einer Erhöhung des Limits wird dieses erst nach 7 Kalendertagen wirksam. Dies gilt auch bei einer Aufhebung des Limits.
Die Änderungen (Reduzierung oder Erhöhung) werden dem Spielteilnehmer nach Berechnung des geänderten „Restspiellimit“ angezeigt.
Wenn eine vorläufige Spielteilnahme nach dem auf den Webseiten der Gesellschaft festgelegten Verfahren möglich ist, gilt ein begrenztes Limit für einen begrenzten Zeitraum entsprechend den Festlegungen auf den Webseiten der Gesellschaft, die vom Spielteilnehmer nicht geändert werden können.
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Unabhängig von den oben genannten individuellen Beschränkungen, finden die gesetzlich bzw. von den Glücksspielaufsichtsbehörden auferlegten Limits Anwendung.
IX. Verhinderung von Spielsucht
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Es wird ein „Reality Check“ eingesetzt. Dieser hält das Spiel in einem 60-minütigen Intervall an und benachrichtigt den Spielteilnehmer über die Gewinne bzw. Verluste seit Beginn der Spielsitzung. Der „Reality Check“ muss bestätigt oder abgewiesen werden. Nach ausdrücklicher Bestätigung kann erst nach einer fünfminütigen Pause wieder am Spiel teilgenommen werden. Falls der „Reality Check“ abgewiesen wird, wird die Spielsitzung sofort beendet.
Bei jeder Anmeldung wird der Spielteilnehmer über Einsätze sowie Gewinne und Verluste der vorangegangenen 30 Tage informiert. Die Kenntnisnahme dieser Daten muss der Spielteilnehmer bestätigen.
Dem Spielteilnehmer wird ermöglicht, sich für einen Zeitraum von 24 Stunden zu sperren und damit von der Spielteilnahme auszuschließen. Durch die Betätigung des sogenannten „Panik-Buttons“ wird sein Spielkonto für einen Zeitraum von 24 Stunden vom Spiel ausgeschlossen. Diese Sperre wird in die zentrale Sperrdatei eingetragen und nach 24 Stunden ohne Antrag automatisch wieder aufgehoben.
Es besteht außerdem jederzeit die Möglichkeit, das Konto auf unbestimmte Zeit zu schließen.
X. Spielsperren
Der Spielteilnehmer kann jederzeit eine zeitlich unbegrenzte Spielsperre mit einer Mindestdauer von drei Monaten beantragen (Selbstsperre). Der entsprechende Antrag kann online abgerufen werden. Ausreichend ist aber auch eine formlose Mitteilung an die Gesellschaft, über den Kundendienst oder den Beauftragten für Spielsuchtprävention und Jugendschutz
Die Gesellschaft kann einen Spielteilnehmer von der Spielteilnahme ausschließen und in die zentrale Sperrdatei eintragen (Fremdsperre), wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, der Spielteilnehmer spielsuchtgefährdet oder spielsüchtig ist, überschuldet ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen oder Vermögen stehen. Sofern Anhaltspunkte für glücksspielsuchtbezogene Risiken vorliegen, ist die Gesellschaft berechtigt, dem Spielteilnehmer Limits aufzuerlegen oder bestehende zu reduzieren.
Während der Spielsperre hat der Spielteilnehmer noch einen beschränkten Zugriff auf sein Kundenkonto und kann sich den auszahlbaren Teil des Guthabens auszahlen lassen sowie Übersichten seines Kundenkontos einsehen, jedoch keine Einzahlungen tätigen.
Spielersperren (Selbstsperre, Fremdsperre) werden in die zentrale, spielformübergreifende Sperrdatei eingetragen.
Die Aufhebung einer Spielsperre (Selbstsperre oder Fremdsperre) ist nur auf schriftlichen Antrag nach Ablauf der Mindestsperrdauer möglich, der bei der für die Führung der zentralen, spielformübergreifende Sperrdatei zuständigen Stelle zu stellen ist. Hierauf wird der Spielteilnehmer bei Eintragung der Spielersperre von der Gesellschaft hingewiesen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich für das Angebot der SSG auf der Webseite DIE-SPIELBANK.de für einen bestimmten Zeitraum auszuschließen. Dieser Ausschluss wird auf schriftlichen Antrag des Spielteilnehmers nach Ablauf der von ihm gewählten Ausschlusszeit aufgehoben.
XI. Sorgfaltspflichten
Die für den Zugang des Spielteilnehmers zur Teilnahme am Online-Spiel auf der Webseite der Gesellschaft maßgeblichen Daten wie Spielteilnehmername und Passwort, smsTAN sowie die verwendete Kreditkartennummer und Bankverbindung und ggf. den Validierungscode hat der Spielteilnehmer Dritten gegenüber geheim zu halten, so dass diese Daten Dritten nicht bekannt und von diesen nicht verwendet werden können.
Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis der in Absatz 1 genannten Daten getroffen werden, gehen zu Lasten des Spielteilnehmers.
XII. Haftung
Die Haftung der Gesellschaft für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Gesellschaft beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird für spieltypische Risiken ausgeschlossen.
Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die Gesellschaft und/oder für die Spiel-teilnehmer besteht.
Absatz 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.
Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im Zusammenhang stehen, haftet die Gesellschaft dem Spielteilnehmer sowohl für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Gesellschaft nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten nicht für Schäden, die in den Schutzbereich einer von der Gesellschaft gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen, sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich die Gesellschaft zum Verarbeiten (z. B. Eingabe, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet die Gesellschaft nicht.
Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind.
Die Gesellschaft haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen, Pandemien, Notstand oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.
In den Fällen, in denen eine Haftung der Gesellschaft und ihrer Erfüllungsgehilfen nach den Absätzen 4 bis 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr bei Spielteilnahme von der Gesellschaft auf Antrag erstattet.
Vereinbarungen Dritter sind für die Gesellschaft nicht verbindlich.
Die Gesellschaft ist nicht verantwortlich für Services, Webseiten oder deren Inhalt, auf die von der Webseite der Gesellschaft verlinkt wird. Verweise und Links auf Webseiten Dritter bedeuten nicht, dass sich die Gesellschaft die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht. Die Gesellschaft hat keinen Einfluss auf die hinter dem Link liegenden Inhalte. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und für Schäden, die aufgrund der Nutzung von einem hinter dem Link liegenden Inhalt versursacht worden sind, haftet die Gesellschaft nicht.
Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor Vertrags-schluss entstanden ist.
Die Haftung der Gesellschaft ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.
XIII. Verjährung von Ansprüchen
Für die Geltendmachung und die Verjährung von Ansprüchen finden die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
XIV. Geistiges Eigentum
Die Internetadressen (URLs) der Gesellschaft sowie sämtliche darauf abgebildeten Logos der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind entweder urheberrechtlich geschützt oder enthalten Marken, Dienstleistungszeichen oder Handelsgepflogenheiten der Gesellschaft oder seinen Vertragspartnern. Diese dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft vervielfältigt, nachgebildet, bearbeitet, geändert, ergänzt oder genutzt werden.
XV. Verbraucherschlichtung
Die Gesellschaft informiert zur Verbraucher-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO/§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) wie folgt:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung aus Online-Verträgen (ODR-Plattform) von Verbrauchern bereit, die unter www.ec.europa.eu/consum-ers/odr zu finden ist.
Die Gesellschaft ist gesetzlich nicht verpflichtet und derzeit auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren gemäß VSBG teilzunehmen.
XVI. Verschiedenes
Die Gesellschaft verbietet jegliche Verwendung von computergesteuerter Software
oder sonstigen Gerätschaften zur Bedienung der Webseite der Gesellschaft sowie
der dortigen angebotenen Spiele (z. B. Roboter, Bots, Scripts).
XVII. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das Angebot der SSG können ausschließlich natürliche Personen wahrnehmen.
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig.